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Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir möchten, dass jeder in der EU – ob Einzelperson oder Unternehmen – Nordvec nutzen kann. Diese Erklärung zeigt, wo wir stehen, wie wir testen und wie du uns erreichen kannst.

Zuletzt aktualisiert: 2026-07-13

Unser Engagement

Nordvec setzt sich dafür ein, seine Website, das Produkt und die Dokumentation für ein möglichst breites Publikum zugänglich zu machen – unabhängig von Fähigkeiten oder assistiven Technologien. Barrierefreiheit ist für uns ein grundlegendes Designprinzip, keine nachträglich hinzugefügte Funktion. Das gilt gleichermaßen für Einzelpersonen, die ihre Arbeit erledigen, wie für Teams, die Nordvec im gesamten Unternehmen einsetzen.

Maßstab, an dem wir uns messen

Wir streben die Konformität mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Level AA und der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 an, wie vom European Accessibility Act (Richtlinie 2019/882) gefordert. Diese umfassen Tastaturbedienbarkeit, Farbkontrast, Fokus‑Sichtbarkeit, semantische Struktur sowie Kompatibilität mit Screenreadern und anderen assistiven Technologien.

Konformitätsstatus

Nordvec ist teilweise konform mit WCAG 2.2 AA. Teilweise konform bedeutet, dass einige Teile der Nutzung den Standard vollständig erfüllen, andere jedoch noch nicht. Unsere Produktdokumentation und Anleitungen werden bei jeder Änderung auf WCAG 2.2 AA geprüft; die Marketing‑Website und die eingebettete API‑Referenz entsprechen demselben Standard, haben jedoch noch kein vollständiges Audit durchlaufen. Wir arbeiten aktiv daran, die verbleibenden Lücken zu schließen.

Geltungsbereich dieser Erklärung

Diese Erklärung umfasst die öffentliche Nordvec‑Website und die Produktdokumentation unter nordvec.com, einschließlich der Marketingseiten, der Produktanleitungen und der API‑Referenz. Sie gilt nicht für Inhalte oder Dienste Dritter, auf die wir verlinken, die wir aber nicht kontrollieren.

Wie wir testen

Jede Änderung an der Dokumentation wird automatisch nach den WCAG-2.2-AA‑Regeln mit axe‑core geprüft, das in unserer Continuous‑Integration‑Pipeline läuft. So wird verhindert, dass Regressionen bei Kontrast, Beschriftungen oder Struktur vor der Veröffentlichung durchkommen. Automatisierte Tests sind die Grundlage, nicht das Maximum: Wir ergänzen sie durch manuelle Tests mit reiner Tastaturbedienung und Screenreader‑Durchgängen, die kontinuierlich auf der restlichen Website durchgeführt werden.

Bekannte Einschränkungen

Uns ist bewusst, dass einige Bereiche heute noch nicht vollständig barrierefrei sind: Teile der Marketing‑Website haben noch keine manuelle Prüfung mit assistiven Technologien durchlaufen, und die interaktive API‑Referenz ist eine selbst gehostete Drittkomponente, deren Konformität wir noch überprüfen. Falls eine Barriere dich daran hindert, eine Aufgabe zu erledigen, kontaktiere uns – wir stellen dir die Informationen ohne unnötige Verzögerung in einer barrierefreien Alternative zur Verfügung.

Feedback und Kontakt

Falls du auf eine Barriere stößt oder Inhalte in einem anderen Format benötigst, schreib uns eine E‑Mail an accessibility@nordvec.com. Gib uns die Seite an, was nicht funktioniert hat, und falls relevant, welche assistive Technologie du genutzt hast. Wir bestätigen dein Feedback innerhalb von fünf Werktagen und bieten dir eine barrierefreie Alternative für die benötigten Inhalte an.

Beschwerdeverfahren

Falls du uns wegen einer Barriere kontaktierst und mit unserer Antwort nicht zufrieden bist, kannst du dich an die zuständige Durchsetzungsstelle für Barrierefreiheit in deinem EU‑Mitgliedstaat wenden. Jeder Mitgliedstaat benennt eine Behörde, die für den European Accessibility Act verantwortlich ist. Deine nationale Verbraucherschutz- oder Barrierefreiheitsbehörde kann dich an die richtige Stelle verweisen.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 13. Juli 2026 auf Basis einer Selbstbewertung erstellt, die automatisierte WCAG-2.2-AA‑Tests der Dokumentation mit einer manuellen Prüfung der übrigen Website kombiniert. Wir überprüfen sie mindestens einmal jährlich und immer dann, wenn eine wesentliche Änderung der Website die Barrierefreiheit beeinflussen könnte.